Sie fragen sich, ob das Ihnen vorliegende Angebot alle
relevanten Aspekte berücksichtigt?
Das geht vielen Mitarbeitenden so! Denn häufig ist es schwierig, die Chancen und Risiken einer Abfindung oder Vorruhestandsoption neutral einzuschätzen. Meist sind die Regelungen komplex, die emotionale Bindung an den Job noch hoch und die Folgen einer Einwilligung von vielen Faktoren abhängig. Dann ist es gut, auf den Rat von Fachleuten zurückgreifen zu können.
Bertschat & Hundertmark
unterstützt Sie dabei.
Alle Faktoren
im Blick
Wir beantworten umfassend Ihre Fragen zu den Themen:
- Was erhalte ich bei einer Abfindung tatsächlich „Netto“?
- Wann ist der steuerlich optimale Auszahlungszeitpunkt?
- Wie kann ich die Steuerlast im Jahr der Auszahlung einer Abfindung senken?
- Wann kann ich frühestens ohne Einbußen in Rente gehen?
- Wie hoch ist mein aktueller Rentenanspruch?
- Mit welchem Rentenabschlag muss ich künftig rechnen?
- Lohnen sich freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung?
- Welchen Krankenversicherungsschutz habe ich, falls ich aus dem Unternehmen
ausscheide? - Wie hoch ist der Beitrag (heute und zukünftig)?
- Wann kann ich in die Familienversicherung meines Ehepartners wechseln?
- Wie lange und wie hoch ist mein Anspruch auf staatliche Leistungen?
- Welche Termine muss ich beachten (z. B. Antragsfristen)?
- Bin ich bei Krankheit ausreichend abgesichert?
Unser Anspruch
Was uns beim
Beratungsgespräch
wichtig ist
Wir beraten neutral und objektiv. Dabei werfen wir nicht nur einen Blick auf die Chancen, sondern zeigen Ihnen auch Risiken auf.
Wir machen die Angebote Ihres Arbeitgebers transparent und bringen Informationen auf den Punkt. Dadurch ersparen Sie sich unnötige Warte-, Wegzeiten und Kosten.
Wir hören zu. Im intensiven Dialog wollen wir Sie mit Ihren Interessen und Ihrem Informationsbedarf zunächst verstehen. Dann erst starten wir mit unserer Beratung.
Wir stehen für Vertrauen und Offenheit. Wenn Sie möchten, binden wir Personen Ihres Vertrauens (z. B. Familie, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter) mit in die Beratungsgespräche ein.
Und: Wir geben keinerlei Inhalte aus dem Beratungsgespräch an den Arbeitgeber weiter!