Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes
Die „üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes“ umfassen alle Elemente einer Erwerbstätigkeit. Dazu zählen sowohl die auf das Beschäftigungsverhältnis einwirkenden Rechtsnormen als auch kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Üblicherweise ist dabei eine gewisse Regelmäßigkeit der Arbeitsleistung, normalerweise eine Arbeitsleistung an jedem Tag der Arbeitswoche, erforderlich. Als „üblich" gelten Bedingungen dann, wenn sie nicht selten oder nicht nur gelegentlich vorzufinden sind.