Transferagentur
Besondere Form des Gruppenoutplacements mit Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (gem. § 110 SGB III, bis zu max. 50% bzw. 2.500€) während der laufenden Kündigungsfrist. Voraussetzung: Bedrohung der Mitarbeiter/innen von Arbeitslosigkeit aufgrund einer Betriebsänderung. Das Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, möglichst bevor das bisherige Arbeitsverhältnis endet.