Nahtlosigkeitsregelung
Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt zugunsten von Versicherten eine zeitliche Phase bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen Agentur für Arbeit und gesetzlicher Rentenversicherung. Unter Nahtlosigkeitsregelung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld eines nicht nur vorübergehend Leistungsgeminderten zu verstehen, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann - somit nicht „verfügbar” ist - bei dem aber auch eine verminderte Erwerbsfähigkeit (noch) nicht festgestellt wurde.