Langzeiterkrankung
Der Begriff „Langzeiterkrankung“ ist nicht an eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen gekoppelt. Der Gesetzgeber benennt in § 84 SGB IX, dass ein Arbeitgeber bei einer Langzeiterkrankung eines Beschäftigten über 6 Wochen die Pflicht zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements hat. Dieses hat zum Ziel, arbeitsbedingte Ursachen der Erkrankung zu erkennen und Lösungen anzubieten.