Job Sharing
Die Arbeitsplatzteilung (englisch „job sharing“) ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis, das zwischen Arbeitgeber und zwei oder mehreren Arbeitnehmern besteht. Die Arbeitnehmer sind hierbei verpflichtet, die Arbeitszeit an einem Vollarbeitsplatz zu teilen. Oft kann die Verteilung der Arbeitszeit individuell geregelt werden. Für den Arbeitgeber besteht der Vorteil gegenüber einem reinen Teilzeitarbeitsverhältnis darin, dass der Arbeitsplatz während der betriebsüblichen Arbeitszeit besetzt ist. Gesetzlich ist die Arbeitsplatzteilung nach § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.