Erwerbsminderungsrente
Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zumindest drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, erhält von der Deutschen Rentenversicherung auf Antrag die „Volle Erwerbsminderungsrente“. Wer drei bis unter sechs Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, erhält eine „Teilweise Erwerbsminderungsrente“. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente. Die Rente ist in der Regel befristet und kann verlängert werden.